Hanseatisches Oberlandesgericht zum „Goldstandard“ in der Arzneimittelwerbung

Die Vermarktung von Arzneimitteln unterliegt strengen rechtlichen Anforderungen. Angesichts der besonderen Funktion von Medikamenten, Krankheiten zu heilen, zu lindern oder zu verhüten, müssen Fehlvorstellungen bei den Patienten, aber auch bei Ärzten und sonstigen Angehörigen der Heilberufe, vermieden werden.