Medizinisches Cannabis – Wettbewerbsverstöße bei Gesundheits-Plattformangeboten

Ein Geschäftsmodell zur Vermittlung ärztlicher Behandlungen mit medizinischem Cannabis ist durch das OLG Frankfurt a.M. als wettbewerbswidrig angesehen worden.
Ein Geschäftsmodell zur Vermittlung ärztlicher Behandlungen mit medizinischem Cannabis ist durch das OLG Frankfurt a.M. als wettbewerbswidrig angesehen worden.