Gutschein per E-Mail – unzulässige Werbung?

Das Landgericht Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Gutscheinversand per E-Mail eine unzumutbare Belästigung im Sinne des Wettbewerbsrechts darstellt, wenn keine Einwilligung des Empfängers vorliegt und im Rahmen einer Kundenbeziehung nicht „eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen“ beworben werden, sondern die gesamte Produktpalette.
Spam kann teuer werden

Auch unter Kaufleuten kann unerwünschtes Zusenden von E-Mail-Werbung sehr lästig werden. Im vorliegenden Fall konnte sich eine Kfz-Werkstatt mit Erfolg gegen den unerwünschten Versand von Spam- E-Mails wehren.
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Autoreply-E-Mail?

Viele Unternehmen nutzen die Autoreply-Funktion, also automatisierte Eingangsbestätigungen per E-Mail. Ob in den Autoreply-Nachrichten Werbezusätze mit eingebunden werden dürfen, wenn der Adressat der Nachricht dem Empfang von Werbung widersprochen hat, hatte der Bundesgerichtshof nun zu entscheiden.
Umfang der Unterlassungsverpflichtung bei E-Mail-Werbung

Wer unverlangt E-Mail-Werbung versendet ist wegen der damit verbundenen Belästigung des Empfängers gegenüber diesem und auch gegenüber Mitbewerbern zur Unterlassung verpflichtet. Das OLG Celle hatte nun darüber zu befinden, wie weit diese Unterlassungsverpflichtung reicht. Überdies hat das Gericht die Gelegenheit zu einer Klarstellung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Double-Opt-in-Verfahrens genutzt. Diese wurde 2012 vom OLG München […]
Werbung in Autoreply E-Mail Verletzung des Persönlichkeitsrechts?

Viele Firmen nutzen automatisierte Eingangsbestätigungen (Autoreply) bei Kundenanfragen per E-Mail, um für ihre Waren und Dienstleistungen zu werben. Das Amtsgericht Stuttgart hatte zu entscheiden, ob es sich bei diesen Antwortemails um unverlangte Werbung handelt.
Haftung für wettbewerbswidrige E-Mail-Werbung bei Outsourcing

Nach Ansicht des OLG Köln (Urteil vom 08.10.2010 – 6 U 69/10) haftet ein Unternehmen u.U. auch für die von einem verbundenen Unternehmen selbstständig veranlassten wettbewerbswidrigen Werbemaßnahmen, die in seinem wettbewerblichen Interesse vorgenommen werden.
Rechtliche Anforderungen an die Produkt-Empfehlen-Funktion

Mail als Direktwerbung anzusehen ist, beurteilt sich alleine danach, ob ein bestimmter Adressat über seinen elektronischen Briefkasten (Mailbox) angesprochen wird oder nicht. Mail ist eine Direktwerbung und stellt als solche eine unzumutbare Belästigung des Empfängers dar.