Baumschutzverordnung schlägt Bauwunsch – der VGH München stärkt die Rechte von Verbänden

Konfliktlinie zwischen Baurecht, Naturschutz durch eine Baumschutzverordnung und dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
Großprojekt verletzt Gebot der Rücksichtnahme im Baurecht nicht – die Nachbarin scheitert mit Einwänden

Ein Bauvorhaben verletzt das Gebot der Rücksichtnahme, wenn es gegen konkrete Nachbarrechte verstößt – Größe alleine genügt dafür nicht.
Keine Gesundheitsgefahr durch Parkplatzlärm – 70/60 dB(A) sind für Nachbarn zumutbar

Rechtliche Schritte wegen Parkplatzlärm gegen im Bebauungsplan vorgesehene Parkplätze müssen konkret begründet werden, um Erfolg haben zu können.
Öffentlich-rechtlicher Vergleichsvertrag ist nichtig: Kein „Bauen per Vertrag“ – Außenbereich bleibt Außenbereich!

Auch ein öffentlich-rechtlicher Vergleichsvertrag lässt Bauplanungsrecht nicht zur Verhandlungssache werden.
VG München: Gemeindliches Einvernehmen darf nicht verweigert werden- Mobilfunkmast im Außenbereich mit Entscheidung gegen die Gemeinde bestätigt

Gemeindliches Einvernehmen kann auch für einen Mobilfunkmast im Außenbereich nur mit planungsrechtlich tragfähigen Gründen verweigert werden.
OVG Magdeburg: Die Nutzung eines Campingplatzes bleibt untersagt.

Ein Campingplatz benötigt als bauliche Gesamtanlage eine Baugenehmigung – Genehmigungen für einzelne Gebäude auf dem Platz genügen nicht.
Nachbarwiderspruch gegen den Neubau geplanter Mehrfamilienhäuser scheitert vor dem VG Schleswig – es war keine Verletzung subjektiver Rechte erkennbar.

Ein Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn eigene Rechte der Nachbarn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verletzt sind.
VG Gelsenkirchen: Bei direkter Anbindung an Bundesstraßen hat die Straßensicherheit Vorrang vor zusätzlicher Wohnnutzung im Außenbereich.

Eine Baugenehmigung für die Umnutzung eines Gebäudes im Außenbereich wurde zu Recht versagt, weil bei direkter Anbindung an Bundesstraßen der Verkehrsfluss auf einer angrenzenden Bundesfernstraße beeinträchtigt werden könnte.
Die Erhaltungsfestsetzung im Bebauungsplan wird durch das OVG Lüneburg als flächenhaft hinreichend bestimmt bestätigt.

Das OVG Lüneburg hat die Anforderungen an die Bestimmtheit einer Erhaltungsfestsetzung im Bebauungsplan – nicht nur – für Gehölze präzisiert.
VG Schleswig: Der Grundstückseigentümer kann als Zustandsstörer direkt in die Pflicht genommen werden, Belastungen durch Abfälle zu beseitigen.

Der Grundstückseigentümer kann als Zustandsstörer auch zur Beseitigung von Abfällen und Brandrückständen verpflichtet werden, die er nicht selbst verursacht hat.