Hanseatisches Oberlandesgericht zum „Goldstandard“ in der Arzneimittelwerbung

Die Vermarktung von Arzneimitteln unterliegt strengen rechtlichen Anforderungen. Angesichts der besonderen Funktion von Medikamenten, Krankheiten zu heilen, zu lindern oder zu verhüten, müssen Fehlvorstellungen bei den Patienten, aber auch bei Ärzten und sonstigen Angehörigen der Heilberufe, vermieden werden.
Bonussystem für verschreibungspflichtige Arzneimittel unzulässig

Gegenstand des Streits war das Rabattsystem einer Apotheke, dass die Gewährung eines Bonus beim Kauf rezeptpflichtiger Medikamente vorsieht. Gegen Vorlage der ausgefüllten Bonuskarte hat die Apotheke einen Preisnachlass von EUR 10,00 beim Kauf nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel gewährt oder die vom Kunden bezahlte Praxisgebühr erstattet.