Ab Dezember 2025 profitieren Handwerks- und Industrieprodukte gemäß der Verordnung (EU) 2023/2411 in vollem Umfang vom EU-weiten Schutz geografischer Angaben (g.A.).
Am 16. November 2023 ist eine wegweisende EU-Verordnung zum Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und gewerbliche Erzeugnisse in Kraft getreten. Damit werden erstmals auf EU-Ebene Bezeichnungen für handwerkliche und gewerbliche Produkte geschützt, die durch ihre regionale Herkunft und traditionelle Fertigung einzigartig sind. Nach Angaben der EU-Kommission gilt die Verordnung für handwerkliche und industrielle Produkte wie Natursteine, Schmuck, Textilien, Spitzen, Besteck, Glas und Porzellan. Die neuen Regeln werden aber auch Produkte wie Töpferwaren, Kuckucksuhren, Musikinstrumente und Möbel unter besonderen Schutz stellen.
Während landwirtschaftliche Produkte wie Champagner oder Prosciutto di Parma bereits seit Jahren durch geografische Angaben (g. A.) geschützt sind, gab es bislang keinen einheitlichen Schutz für handwerkliche und gewerbliche Erzeugnisse. Das führte dazu, dass Hersteller sich auf unterschiedliche nationale Regelungen stützen mussten, was den Schutz ihrer traditionellen Produkte erschwerte. Die neuen geografischen Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte wie etwa Messerschmiedewaren aus Solingen oder Schwarzwälder Kuckucksuhren sollen künftig Regionen und Hersteller im europa- und weltweiten Wettbewerb stärken.
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) wurde als zuständige Behörde für die Eintragung geografischer Angaben für handwerkliche und gewerbliche Produkte benannt. Ab dem 1. Dezember 2025 können Hersteller eine einheitliche Anmeldung einreichen, die für alle EU-Mitgliedstaaten gilt.
Der Anmeldeprozess erfolgt in zwei Schritten:
- Prüfung auf nationaler Ebene durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten.
- Weiterleitung an das EUIPO für die endgültige Bewertung und Eintragung.
Hersteller aus Ländern, die von der EU-Kommission eine Ausnahmegenehmigung erhalten, können sich direkt beim EUIPO registrieren.
Mit einer eingetragenen geschützten geografischen Angabe (g. A.) dürfen Hersteller das offizielle EU-Siegel für geografische Angaben verwenden. Dieses Label ermöglicht es Verbrauchern, auf einen Blick zu erkennen, dass es sich um ein authentisches Produkt mit regionaler Herkunft handelt.
Ab dem 1. Dezember 2025 können Hersteller ihre Produkte zur Registrierung einreichen. Ab dem 2. Dezember 2026 werden nationale Schutzrechte durch das neue EU-weite System ersetzt. Das EUIPO entwickelt derzeit digitale Plattformen wie das GIportal und die Datenbank GIview, um die Verwaltung und Transparenz geografischer Angaben zu verbessern.
Fazit
Die EU-Verordnung 2023/2411 ist ein bedeutender Schritt zur Bewahrung und Förderung traditioneller Handwerkskunst in Europa – und stärkt gleichzeitig den Schutz und die Anerkennung regionaler Produkte weltweit.