Waldorf-Frommer nimmt Filesharing-Klage zurück

In München relativiert sich die Auffassung zur Haftung von Anschlussinhabern allmählich, wie wir bereits in mehreren Verfahren feststellen konnten. In dem aktuellen Fall hat das Amtsgericht München dem verklagten Anschlussinhaber eine hinreichende Erfüllung seiner sekundären Darlegungslast bescheinigt und der Tele München GmbH + Co Produktionsgesellschaft anheim gestellt, die Klage zurückzunehmen.