Verletzerzuschlag bei Bildrechtverletzung setzt Interesse des Fotografen voraus

Es ist beinahe obligatorisch geworden, den Schadensersatz bei der Verletzung von Lichtbildrechten nach den Honorarsätzen des MFM (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) zu berechnen und diesen bei fehlender Benennung des Urhebers mit einem Verletzerzuschlag von 100% zu versehen. Das machen viele Gerichte auch anstandslos mit – mit Ausnahmen, wie das Landgericht Stuttgart in seinem Versäumnisurteil vom 28.02.2013 (17 […]

Schadensersatz bei Verletzung von Bildrechten – Grundlagen und Berechnung

Die Übernahme fremden Bildmaterials ist regelmäßig rechtswidrig und verpflichtet den Verletzer – neben der Unterlassung – zur Zahlung von Schadensersatz. Dessen Berechnung ist eine Wissenschaft für sich und von einigen Unsicherheiten geprägt. Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick über die Berechnungsmethoden und geben Beispiele für typische Fälle der unberechtigten Lichtbildnutzung.