BGH zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten beim Arzneimittelverkauf über Amazon – „Arzneimittelbestelldaten III“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Vertrieb apothekenpflichtiger Arzneimittel über die Plattform „Amazon-Marketplace“ rechtswidrig ist, wenn Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs keine ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten erteilen.
“Exklusiv in Ihrer Apotheke” – irreführende Werbung?

Darf ein Unternehmen damit werben, dass seine Produkte exklusiv in der Apotheke erhältlich sind, wenn es die Produkte zwar selbst nur an Apotheken verkauft, diese aber über andere Wege bezogen werden können. Das Landgericht Hamburg meint nein.
Apotheker Werbung in Arztpraxis zulässig?

Betreiber von Apotheken dürfen mit Ärzten oder anderen Personen, die sich mit der Behandlung von Krankheiten befassen, keine Rechtsgeschäfte vornehmen oder Absprachen treffen, die eine bevorzugte Lieferung bestimmter Arzneimittel, die Zuführung von Patienten oder die Zuweisung von Verschreibungen zum Gegenstand haben. Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu entscheiden, ob diese aus dem Apothekengesetz stammenden Regelungen […]
Verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept?

Die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Medikaments durch einen Apotheker ohne Vorlage eines Rezepts ist wettbewerbsrechtlich unzulässig. Dies hat der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.
Apotheken-Abholmodell bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts München ist die Bestellung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln, die in einer deutschen Apotheke bestellt und über eine niederländische Apotheke geliefert wurden, unzulässig und daher zu unterlassen.
Zulässigkeit von Rabatt- und Bonussystemen von EU-Versandapotheken

BGH schafft „Waffengleichheit“ hinsichtlich der Preisgestaltung örtlich ansässiger deutscher Apotheken einerseits und EU-Versandapotheken andererseits
Rabatte auf preisgebundene Arzneimittel unzulässig

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe verstößt die Abgabe von Bonustalern beim Erwerb von preisgebundenen Arzneimitteln gegen § 78 Arzneimittelgesetz (AMG) und §§ 1, 3 Abs. 1 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und ist wettbewerbswidrig (OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.02.2009 – 4 U 160/07).
Bonussystem für verschreibungspflichtige Arzneimittel unzulässig

Gegenstand des Streits war das Rabattsystem einer Apotheke, dass die Gewährung eines Bonus beim Kauf rezeptpflichtiger Medikamente vorsieht. Gegen Vorlage der ausgefüllten Bonuskarte hat die Apotheke einen Preisnachlass von EUR 10,00 beim Kauf nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel gewährt oder die vom Kunden bezahlte Praxisgebühr erstattet.