Im freien Wettbewerb zählt nicht nur Leistung – auch Fairness ist gesetzlich geboten. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bildet die zentrale rechtliche Grundlage. Es schützt sowohl Mitbewerber als auch Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren, irreführenden oder aggressiven Geschäftspraktiken.
Competition Law
Zu den wichtigsten Regelungsbereichen des UWG gehören:
- Irreführende Werbung: Verbot von täuschenden Aussagen über Preise, Produkteigenschaften oder geschäftliche Vorteile.
- Vergleichende Werbung: Zulässig nur unter engen Voraussetzungen – unfaire Herabsetzung der Konkurrenz ist nicht erlaubt.
- Unzumutbare Belästigung: Beispielsweise durch unerwünschte Telefonwerbung, Spam-Mails oder aggressive Verkaufsmethoden.
- Nachahmung von Produkten und Leistungen: Schutz vor unlauterer Ausnutzung fremder Leistungen und Verwechslungsgefahr.
- Spürbare Beeinträchtigung der Interessen durch Verletzung von Markverhaltensregeln (Rechtsbruch): § 3a UWG verbindet das Wettbewerbsrecht mit anderen Rechtsgebieten wie Datenschutz, Umweltrecht, Verbraucherrecht oder Berufsrecht. Wer gesetzliche Pflichten verletzt, die dem fairen Wettbewerb dienen, riskiert wettbewerbsrechtliche Konsequenzen – nicht nur aufsichtsbehördliche. Beispiele sind: Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (PAngV), das Heilmittelwerbegesetz (HWG), die DSGVO (z. B. fehlende Datenschutzerklärung) oder gegen Kennzeichnungspflichten.
Unser AVANTCORE-Team aus erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten steht Unternehmen aller Größen und Branchen in Fragen des Wettbewerbsrechts mit fundierter Expertise und konsequenter Vertretung zur Seite. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit in außergerichtlichen Streitigkeiten sowie vor Land- und Oberlandesgerichten und gewährleisten praxisorientierte und rechtssichere Lösungen.
Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht:
- Prüfung und Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen
Ob wegen irreführender Werbung, fehlender Pflichtangaben im Online-Shop oder unzulässiger Werbemaßnahmen – wir prüfen die Berechtigung der Abmahnung und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich. - Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Wettbewerbsverstößen
Ihr Mitbewerber hält sich nicht an die Spielregeln? Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und
die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten– zügig und zielgerichtet. - Beratung bei Werbung und Marketingmaßnahmen
Rechtskonforme Werbung ist essenziell, um Risiken zu vermeiden. Wir prüfen Ihre Werbemittel, Websites und Verkaufsstrategien auf mögliche UWG-Verstöße – präventiv und praxisnah. - Begleitung bei Markteintritten und Produktplatzierungen
Ob neue Dienstleistungen, Produkte oder Vertriebskanäle – wir begleiten Sie rechtssicher durch die Startphase und identifizieren wettbewerbsrechtliche Risiken frühzeitig. - Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren
Wettbewerbsverstöße dulden keinen Aufschub. Wir setzen Ihre Ansprüche notfalls im Wege des Eilverfahrens durch – schnell, wirksam und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.