Abrufbarkeit der Widerrufsbelehrung für Zugang ausreichend?

Die einem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen zu erteilenden Informationen müssen nicht nur vom Unternehmer in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise abgegeben werden, sondern auch dem Verbraucher in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise zugehen. Der BGH hatte nun zu entscheiden, ob diesen Anforderungen dadurch genüge getan wurde, dass sowohl das Verkaufsangebot als auch Widerrufsbelehrung bei […]
Widerrufsbelehrung auf der “Mich”-Seite bei eBay nicht ausreichend

Die Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht unter “mich” genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen, da der Käufer nicht auf die Idee kommt, diese Information unter der Rubrik “Angaben zum Verkäufer” / “mich” abzurufen. Dass hierfür nur ein Klick erforderlich wäre, spielt keine Rolle, da der Käufer bereits diesen nicht tätigt.