Filling quantity without sausage casings and sausage clips

The weight of non-consumable sausage casings and sausage clips may not be taken into account when determining the filling quantity of pre-packaged food. This was decided by the Federal Administrative Court in Leipzig on 06.05.2025.

Attention contractual penalty

Ein Schwimmbad-Betreiber muss 4.500 Euro Vertragsstrafe zahlen, weil er trotz Unterlassungserklärung erneut eine rechtswidrige AGB-Klausel verwendet hat. Das OLG Hamm (Urteil vom 15.04.2025 – Az. 4 U 77/24) entscheidet zur „Kerntheorie“.

Advertising for current accounts misleading?

Is a current account really free if the bank charges an annual fee for a corresponding EC card? The Düsseldorf Regional Court dealt with this question and ruled in favor of the consumer.

Game Over für Pokémon Go Entwickler?

Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie des kalifornischen Softwareunternehmens Niantic Labs enthalten nach Mitteilung des vzbv nach deutschem Recht unzulässige Klauseln. Der vzbv hat daher die Entwickler von Pokémon Go zur Unterlassung aufgefordert.

Neue Informationspflicht für Online-Händler

Seit dem 09.01.2016 gilt die EU-Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten. Was bedeutet dies für Online-Händler? Welche neuen Informationspflichten müssen Online-Händler erfüllen?

Muss eine Himbeere eine Himbeere sein?

Reicht bei einem Früchtetee, der als “HIMBEER-VANILLE ABENTEUER mit natürlichen Aromen” etikettiert und beworben wird, tatsächlich aber ohne Himbeer- oder Vanille-Bestandteile ist, ein Hinweis auf die Verwendung von Imitaten im Zutatenverzeichnis aus? Zur Irreführung durch bildliche Darstellungen auf der Verpackung von Lebensmitteln.

Quadratisch, praktisch, mangelhaft?

Mangelhaft ist die Schokolade von Ritter Sport offensichtlich nicht. Das  Landgericht München I hat in einem aktuellen Urteil der Stiftung Warentest entsprechende Äußerungen in Bezug auf die Voll-Nuss-Schokolade von Ritter Sport verboten.

“Kostenloses testen” muss kostenlos sein

Ein Anbieter der damit wirbt, dass “Jetzt kostenlos testen”, “Gratisdownload”, “2GB/14 Tage zum Testen… für EUR 0,00” dem Nutzer gleichzeitig aber in seinen AGB eine automatische kostenpflichtige Vertragsverlängerung aufdrängt ohne hierfür einen Preis eindeutig anzugeben handelt wettbewerbswidrig. Dies stellte das LG Berlin in einem Urteil fest.

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