BGH zur Beauftragtenhaftung im UWG: Unternehmen haften für Wettbewerbsverstöße ihrer Werbepartner

BGH zur Beauftragtenhaftung UWG: Haftung für Werbepartner Onlinewerbung

Die Beauftragtenhaftung im UWG gewinnt im Zusammenhang mit externen Dienstleistern im Online-Marketing zunehmend an praktischer Bedeutung. Die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11.03.2026, Az. I ZR 28/25 verdeutlicht jedoch, dass eine solche Auslagerung keine haftungsrechtliche Entlastung bewirkt. Unternehmen können für Wettbewerbsverstöße Dritter nach Maßgabe von § 8 Abs. 2 UWG in Anspruch genommen werden.

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