Arzneimitteleigenschaft von Femannose – die Hersteller von Grenzprodukten müssen vorsichtig sein

Femannose ist ein Funktionsarzneimittel – die pharmakologische Wirkung macht den Unterschied.
BGH: PAYBACK-Punkte beim Kauf von Hörgeräten sind unzulässig – die Wertgrenze für Werbegaben darf auch bei Medizinprodukten nicht höher als 1€ sein

Der BHG hat eine Leitentscheidung im Heilmittelwerberecht zur Reichweite des § 7 HWG und zur Höhe der Wertgrenze für Werbegaben gefällt.
Pharmakologische Wirkung – Arzneimittel oder Medizinprodukt?

Was ist eine „pharmakologische Wirkung“ – zum Urteil des EuGH „Femannose N“ vom 13.3.2025, Rechtssache C‑589/23.
E-Zigarette: Ein Arzneimittel oder Medizinprodukt?

Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Parallelverfahren entschieden, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten (sog. Liquids), die mittels elektronischer Zigaretten (sog. E-Zigaretten) verdampft und inhaliert werden, keine Arzneimittel sind und dementsprechend die E-Zigarette selbst kein Medizinprodukt ist.
Lohnherstellungsverträge für Arzneimittel und Medizinprodukte

Vortrag von Rechtsanwalt Christopher Wolf am 19.07.2010 in Stuttgart.
Lohnherstellungsverträge für Arzneimittel und Medizinprodukte

Vortrag von Rechtsanwalt Christopher Wolf am 12.07.2010 in Bielefeld.