Limitation of warning letter costs for file-sharing to €100

Nach zutreffender Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt a.M. (Urteil vom 01.02.2010 – 30 C 2353/09) sind zwar die Anwaltskosten für eine berechtigte Abmahnung wegen Filesharings vom Abgemahnten zu erstatten. Diese sind jedoch in vielen Fällen auf € 100,00 begrenzt. Grund hierfür ist eine Änderung des Urheberrechts, die durch die massenhaften Abmahnungen gegen Tauschbörsennutzer erforderlich wurde.
Warning for file sharing – what to do?

Wie viele Internetnutzer sind Sie wahrscheinlich auf dieser Seite gelandet, weil Ihnen eine Abmahnung zugestellt wurde. Darin wird Ihnen vorgeworfen, Musik, Filme oder andere urheberrechtlich geschützte Dateien über eine Tauschbörse öffentlich angeboten zu haben. Gefordert wird in der Regel die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung von Anwaltskosten – zumeist […]