Bezeichnung “Chiemseer” für Bier aus Rosenheim?
Handelt es sich bei dem Aufdruck “Chiemseer” auf Bierflaschen um eine geografische Herkunftsangabe? Ist die Verwendung eines solchen Aufdrucks unzulässig, wenn das Bier nicht am
Handelt es sich bei dem Aufdruck “Chiemseer” auf Bierflaschen um eine geografische Herkunftsangabe? Ist die Verwendung eines solchen Aufdrucks unzulässig, wenn das Bier nicht am
Die Verdachtsberichterstattung in den Medien ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Verfahren. Der Bundesgerichtshof musste nun die Frage entscheiden, ob Informationen über einen Verdächtigen, die in
Ist bei Kontaktformularen im Internet eine Datenschutzerklärung erforderlich und handelt es sich um einen Wettbewerbsverstoß, wenn eine Datenschutzerklärung nicht vorgehalten wird? Das OLG Köln hatte
Rechtzeitig vor Beginn der bevorstehenden Fußballeuropameisterschaft hat sich das LG Düsseldorf mit der Rechtmäßigkeit der Äußerung von Dr. Theo Zwanziger, Katar sei ein Krebsgeschwür des
Die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ist bei Lebensmitteln zum Schutz der Verbraucher streng reglementiert. Hiernach darf mit der Wirkung eines Präparats nur geworben werden, wenn
Wer Bekleidung vertreibt muss seinen Kunden grundsätzlich Angaben zur Zusammensetzung der jeweiligen Textilien zur Verfügung stellen. Der BGH hatte nun zu entscheiden, ob die Textilkennzeichnung
Jan Böhmermanns Gedicht „Schmähkritik“ darf bei einer Demonstration vor der türkischen Botschaft weder gezeigt noch rezitiert werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die versammlungsrechtliche Auflage der
Werbungen mit Testergebnissen sind im Handel sehr beliebt. Bei der Werbung mit Testergebnissen müssen allerdings strenge formale Anforderungen eingehalten werden, um eine wettbewerbswidrige Irreführung zu
Werbeslogans sind als Marke eintragungsfähig sofern sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört beispielsweise eine gewisse Originalität und Kürze. Der Slogan “HAVE A BREAK” der Unternehmensgruppe
AVANTCORE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Hohenzollernstr. 1 70178 Stuttgart
T: +49 711 674411-0 F: +49 711 674411-11 M: office@avantcore.de