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Kein Schutz für Tweet?

Eine Postkartenherstellerin darf einen Tweet weiterhin auf ihre Postkarten drucken, da dieser nach Auffassung des LG Bielefeld mangels notwendiger Gestaltungshöhe keinen urheberrechtlichen Schutz genießt.

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Haftung für manipulierte Amazon Angebote?

Amazon-Marketplace-Händler haften als Störer für Markenrechtsverletzungen im Rahmen einer nachträglich durch Dritte geänderte Produktbeschreibung. Sie trifft insoweit eine Überwachungs- und Prüfungspflicht.

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