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3D-Markenschutz für Lego-Stein?

Das EuGH hatte die interessante Frage zu entscheiden, ob der Erfinder einer technischen Lösung wie der des Lego-Steins, durch die Eintragung seiner Erfindung als 3D-Marke,

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Bescheißen gleich Verarschen?

Im vorliegenden Fall haben sich die Telekommunikationsunternehmen Telekom und Arcor über die wettbewerbsrechtliche Rechtmäßigkeit einer Werbeaussage gestritten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main musste dabei entscheiden,

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