BGH zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten beim Arzneimittelverkauf über Amazon – „Arzneimittelbestelldaten III“
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Vertrieb apothekenpflichtiger Arzneimittel über die Plattform „Amazon-Marketplace“ rechtswidrig ist, wenn Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs keine ausdrückliche Einwilligung