VG Karlsruhe zur Aufsuchungserlaubnis für Erdwärme: Die rückwirkende Verlängerung einer bergrechtlichen Erlaubnis ist ausgeschlossen – Geothermie-Unternehmen drohen erhebliche Rechtsverluste
Eine Vorverlegung der Sperrzeit für die Außengastronomie ist nur mit belastbarer Begründung durch die Behörde zulässig.