News

Achtung Vertragsstrafe

Ein Schwimmbad-Betreiber muss 4.500 Euro Vertragsstrafe zahlen, weil er trotz Unterlassungserklärung erneut eine rechtswidrige AGB-Klausel verwendet hat. Das OLG Hamm (Urteil vom 15.04.2025 – Az.

Mehr »
de_DEDE