Das Verwaltungsgericht Osnabrück (VG Osnabrück) hat mit einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 11.02.2025 – 7 A 162/23) eine wegweisende Klärung zur Systembeteiligungspflicht von Verpackungen vorgenommen.
Worum geht es?
Streitgegenstand war die Einstufung eines mit 9 kg Salatmayonnaise befüllten Kunststoffeimers durch die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Die ZSVR hatte diese Verpackung als systembeteiligungspflichtig im Sinne des Verpackungsgesetzes (VerpackG) eingestuft, was erhebliche finanzielle und organisatorische Folgen für das betroffene Unternehmen nach sich gezogen hätte. Die Systembeteiligungspflicht nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet Hersteller und Vertreiber bestimmter Verpackungen, sich an einem dualen Entsorgungssystem (z. B. Der Grüne Punkt, Interseroh) zu beteiligen. Dies betrifft insbesondere Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Unternehmen müssen sich hierfür bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren und Lizenzentgelte entrichten, um die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen zu finanzieren. Ziel ist die Förderung des Recyclings und die Entlastung der öffentlichen Abfallwirtschaft.
Kernaussagen der Entscheidung
- Abstrakt-typisierende Betrachtung: Das VG Osnabrück bestätigt, dass die ZSVR bei der Einstufung von Verpackungen grundsätzlich eine abstrakt-typisierende Betrachtung vornehmen darf. Dies bedeutet, dass eine allgemeine Kategorisierung von Verpackungen nach ihrer üblichen Entsorgung und Verwendung zulässig ist.
- Berücksichtigung besonderer Umstände: Allerdings betont das Gericht, dass individuelle Besonderheiten nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Dies betrifft insbesondere Verpackungen, die primär in gewerblichen Betrieben verbleiben und nicht typischerweise im Haushaltsmüll landen.
- Überprüfung durch Verwaltungsgerichte: Das VG Osnabrück hebt hervor, dass die Entscheidungen der ZSVR der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegen. Dies ist insbesondere relevant, wenn Unternehmen der Ansicht sind, dass ihre spezifischen Verpackungen zu Unrecht als systembeteiligungspflichtig eingestuft wurden.
- Berufung zugelassen: Das Gericht hat die Berufung zugelassen, was bedeutet, dass eine Überprüfung der Entscheidung in der nächsten Instanz möglich ist. Das VG geht davon aus, dass die entscheidungserheblichen Rechtsfragen eine grundsätzliche Bedeutung haben und eine endgültige Klärung durch das Oberverwaltungsgericht oder ggf. das BVerwG sinnvoll erscheint.
Praxistipp für Unternehmen
Unternehmen sollten genau prüfen, ob ihre Verpackungen tatsächlich unter die Systembeteiligungspflicht fallen. Insbesondere bei Großgebinden oder Verpackungen, die vorwiegend in gewerblichen Bereichen genutzt werden, kann sich eine gerichtliche Überprüfung lohnen. Sollte Ihr Unternehmen von einer entsprechenden Einstufung betroffen sein, empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Beratung durch AVANTCORE Rechtsanwälte, um mögliche Einspruchs- und Klagewege effizient zu nutzen.