Keine Unterscheidungskraft für Lichtmiete

Die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren/Dienstleistungen zu gewährleisten. Verfügt die Bezeichnung “Lichtmiete” über hinreichend Unterscheidungskraft für Beleuchtungsanlagen? Nein, urteilte das Bundespatentgericht.