Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts für Missbrauch durch Dritte

Der Bundesgerichtshof hat in einer am 11.03.2009 verkündeten Entscheidung (I ZR 114/06 – Halzband) ausgeführt, dass der Inhaber eines eBay-Accounts u.U. für Rechtsverletzungen (Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht etc.) Dritter haftet, wenn er diesen den Zugang zu dem Benutzerkonto verschafft oder die hierfür erforderlichen Zugangsdaten nicht ausreichend gesichert hat.