Streit um ein “Extra-Heft”

Ist die Werbung mit der Angabe “Extra-Heft” für eine der Zeitschrift beigefügte Rezeptsammlung irreführend? Erwartet der angesprochene Verkehr, dass er beim Kauf der Zeitschrift ein weiteres eigenständiges Heft mit eigener Seitenzählung, eigenen redaktionellen Beiträgen und einem Impressum zusätzlich erhält? Das Oberlandesgericht Hamburg meint Nein.