Keine Privilegierung von Online-Videorekorder

Das Landgericht München hatte jüngst zu entscheiden, ob es sich bei der Aufnahme von Sendungen mit einem Online-Videorekorder um die Herstellung von urheberrechtlich erlaubten Privatkopien handelt? Das Gericht bewertete dabei insbesondere, ob es sich um privilegierte Privatkopien handeln könne, wenn und soweit die Nutzer das aufzuzeichnende TV-Programm nicht selber aufzeichneten.