Keine Genugtuung für tote Promis

Verletzungen des Persönlichkeitsrechts können u.a. eine Geldentschädigung für den Verletzten zur Folge haben, wenn der entstandene (immaterielle) Schaden anders nicht kompensiert werden kann. Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob dieser Schadensersatzanspruch vererblich ist und diese Frage mit Urteil vom 29.04.2014 (Az. VI ZR 246/12) verneint.
Bildberichterstattung zulässig auch wenn Wortberichterstattung verletzend ist?

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob eine Bildberichterstattung auch dann zulässig sein kann, wenn zuvor bereits in einem anderen Prozess zwischen denselben Parteien rechtskräftig entschieden wurde, dass die Wortberichterstattung das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt hat.