Wettbewerbswidrige Werbung mit perfekten Zähnen

Nehmen Verbraucher die Werbung mit “perfekten Zähnen” für bare Münze oder erkennen sie darin eine reklamehafte Übertreibung? Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt a. Main werden Verbraucher von der Strahlkraft der Werbung mit perfekten Zähnen etwas zu sehr geblendet und damit irregeführt.
Das Bauchfett schmilzt wie Butter in der Sonne?

Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ist anfällig, weil der Gesetzgeber hier zum Schutz der Verbraucher besonders strenge Regeln aufgestellt hat. Hiernach darf mit der Wirkung eines Präparats nur geworben werden, wenn diese bereits vor der Veröffentlichung der entsprechenden Werbeaussagen wissenschaftlich belastbar nachgewiesen war. Dies gilt umso mehr, wenn mit einer besonders effektiven Wirkung eines Schlankheitsmittels geworben […]