Wirkungsangabe bei kosmetischem Gerät erlaubt?

In dem vom Oberlandesgericht Karlsruhe zu entscheidenden Fall geht es um die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Werbung für ein kosmetisches Ultraschallgerät. Der Hersteller gab in der Werbung an, dass man mit seinem Gerät unter anderem eine Verjüngung der Haut erreichen könne. Dies hielt ein Wettbewerber für irreführend und mahnte ihn ab.