Umfang einer Unterlassungserklärung

Gibt man als Empfänger einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, wird die durch den Verstoß bestehende Wiederholungsgefahr regelmäßig ausgeräumt. Aber können Abgemahnte die Unterlassungserklärung auf die Werbung im Internet beschränken oder ist das nicht ausreichend? Eine Antwort hierzu gibt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Notarielle Unterlassungserklärung wirksam?

Beseitigt eine notarielle Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafeversprechen die bei Wettbewerbsverstößen bestehende Wiederholungsgefahr ebenso wie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung? Diese vom Landgericht Köln zunächst bejahte Rechtsfrage wurde nun in der zweiten Instanz vom Oberlandesgericht Köln entschieden.

Mitbewerber: ja, aber wann?

Voraussetzung eines auf Wiederholungsgefahr gestützten wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs eines Mitbewerbers ist ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen den Beteiligten. Aber zu welchem Zeitpunkt muss dieses konkrete Wettbewerbsverhältnis bestehen? Hierzu hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Stellung genommen.

Gerichtsstandsvereinbarung in Unterlassungserklärung

Bestehen erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung, wenn ein im Ausland geschäftsansässiger Verletzer die Vereinbarung eines deutschen Gerichtsstandes für die Geltendmachung der Vertragsstrafe verweigert? Hierüber hatte das Kammergericht Berlin kürzlich zu entscheiden.

Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Unterlassungserklärung

Nimmt der Unterlassungsgläubiger die von ihm geforderte und vom Schuldner abgegebene Unterlassungserklärung vorbehaltlos an, entfällt in diesem Umfang die Wiederholungsgefahr als Grundlage eines Unterlassungsanspruchs. Dies steht auch der Geltendmachung eines über den Unterlassungsvertrag hinausgehenden Anspruchs aus derselben Verletzungshandlung entgegen.