Puma vs. Dolce & Gabbana: Streit um Badelatsche

Im „Badelatschen-Streit“ vor dem OLG München zwischen dem Sportartikelhersteller Puma und dem Luxuslabel Dolce & Gabbana ging Letzteres als Sieger hervor. Trotz Inverkehrbringens einer Badelatsche, welche eine hohe Ähnlichkeit zu dem Modell von Puma aufwies, sahen die Richter lediglich eine nachschaffende Nachahmung, weshalb ein Wettbewerbsverstoß ausschied.
Darf man das Design einer Designerhandtasche kopieren?

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte zu entscheiden, ob das Design einer seit vielen Jahren sehr erfolgreich vertriebenen Damenhandtasche eines bekannten Modelabels von einem anderen Modeunternehmen kopiert und vertrieben werden darf, solange dies unter ihrer eigenen Marke geschieht.
Nutzung von Produktsymbolen unlauter?

Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, ob Pelikan Symbole verwenden darf, welche Epson fast identisch zur Beschreibung der Eignung seiner Patronen für seine Drucker verwenden darf.
Unterlassung wegen Nachahmung leuchtender Pflastersteine?

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte im vorliegenden Fall zu entscheiden, ob ein Hersteller von Leuchtmittel seinem Konkurrenten aus wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten verbieten kann, ebenfalls LED beleuchtete Pflastersteine zu vertreiben.
Werbung für Plagiat eines Markenparfüms wettbewerbswidrig?

Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, ob der Handel mit Markenparfümimitaten als unlautere vergleichende Werbung zu unterlassen ist, wenn keine klare und deutliche Imitationsbehauptung erfolgt, sondern lediglich Assoziationen an die Originale geweckt werden.