LG Köln entscheidet zur Preisgestaltung im Vorteilsprogramm REWE Bonus

Bonus-Werbung

Bonus-Werbung ohne gleichzeitige Preisangabe ist wettbewerbswidrig irreführend: Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 19.11.2025 entschieden, dass die Werbung mit konkreten Bonus- oder Rabattbeträgen ohne Nennung des Preises unzulässig ist. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Online- und App-Werbung einzelner Händler.

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