Visualisierung von Stuttgart 21 urheberschutzfähig?

Das Landgericht Hamburg hatte im Rahmen unseres Antrags auf Einstweilige Verfügung die Rechtsfrage zu entscheiden, ob ein gerendertes Bild des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs Urheberschutz genießt. Ein deutscher öffentlich rechtlicher Sender war der Meinung, die Visualisierung unserer Mandantschaft genieße als Computerbild keinen Urheberrechtsschutz.