Werbung mit “Käse-Alternative” zulässig!

Bereits in der Vergangenheit legte die Rechtsprechung fest, dass nur Produkte tierischen Urprungs als “Käse” bezeichnet werden dürfen. Das LG Stade hatte nun zu entscheiden, ob es sich bei dem Slogan “Käse-Alternative” auch um einen Wettbewerbsverstoß handelt.

Zur Werbung mit “olympiaverdächtig” und “olympiareif”

Olympia ist nicht nur eines der größten Sport-Events, sondern auch ein durch das Olympia-Schutzgesetz gesetzlich geschützter Begriff. Ob und ggfs. wie man trotzdem mit den Begriffen „olympiaverdächtig“ oder „olympiareif“ werben darf, hat nun der Bundesgerichtshof geklärt.

Markenname in Domainbezeichnung unzulässig!

Liegt eine unzulässige Markenverwendung vor, wenn ein Wiederverkäufer, welcher neben Markenprodukten auch ähnliche Produkte von Drittherstellern verkauft, die Marke der Markenprodukte in der Domainbezeichnung seines Internetauftritts verwendet? Der Bundesgerichtshof meint ja.

Gutschein per E-Mail – unzulässige Werbung?

Das Landgericht Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Gutscheinversand per E-Mail eine unzumutbare Belästigung im Sinne des Wettbewerbsrechts darstellt, wenn keine Einwilligung des Empfängers vorliegt und im Rahmen einer Kundenbeziehung nicht „eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen“ beworben werden, sondern die gesamte Produktpalette.

Dank Legal Tech “Kostenlos Bußgeld los”?

So ganz kostenlos waren die beworbenen Dienstleistungen eines Legal Tech-Portals für Verkehrsrecht dann doch nicht. Entsprechende Werbeaussagen des Portals hat das LG Hamburg jedenfalls als irreführend bewertet.

Zur Werbung mit dem Symbol ® (“R im Kreis”)

Liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor, wenn ein Wortzeichen mit einem R in einem Kreis versehen und damit geworben wird, obwohl tatsächlich keine Wort-, sondern eine Wort-/Bildmarke eingetragen ist? Damit beschäftigte sich das Oberlandesgericht Frankfurt a.M.

Instagram: Einstweilige Verfügung gegen Influencer wegen Schleichwerbung

Immer mehr Unternehmen werben auf Social-Media-Plattformen wie Instagram mit sog. Influencern. Doch müssen Kennzeichnungspflichten beachtet werden. Denn nicht selten ist bei Rechtsverstößen mit Abmahnungen und Schadensersatzklagen zu rechnen. Dies bestätigt ein Urteil des Landgerichts Hagen.

Unzulässige Tabakwerbung im Internet

Tabakwerbung auf Internetseiten von Tabakherstellern ist verboten. Wie der BGH bestätigte, handelt es sich bei Webseiten von Unternehmen um Dienste der Informationsgesellschaft.

#ad auf Instagram reicht nicht

#ad genügt jedenfalls dann nicht zur Kennzeichnung von Werbung auf Instagram oder vergleichbaren Medien, wenn es sich am Ende eines Beitrags an zweiter Stelle von insgesamt sechs Hashtags befindet.

Verstoß gegen Unterlassungserklärung mit Kundenbewertungen auf Webseite

Gibt man auf eine Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, so drohen bei Verstößen gegen die Unterlassungspflicht hohe Vertragsstrafen. Kommt auch dann eine Vertragsstrafe in Betracht, wenn die Unterlassungserklärung die Pflicht beinhaltet, mit einer bestimmten Aussage nicht mehr zu werben und Kundenbewertungen kerngleiche Aussagen treffen? Das Oberlandesgericht Köln hatte dies zu entscheiden.

de_DEDE