Irrtümliche Angabe führt zu Wettbewerbsverstoß!

Führt eine irrtümliche Angabe auf einem Verkaufsportal zu einem Wettbewerbsverstoß, wenn der Algorithmus der Plattform das Angebot (fälschlicherweise) als “TOP-Angebot” listet? Ja, meinte das Oberlandesgericht Köln.

Kennzeichnungspflicht für Instagram Werbung

Influencer müssen ihre Instagram Werbung in Form von Hashtags, Werbetexten oder Tap Tags regelmäßig als “Werbung” kennzeichnen. Doch wie sieht es aus, wenn keine kommerziellen Interessen hinter einer Instagram Werbung stecken? Das Landgericht Karlsruhe klärt auf.

Beiträge sind als Influencer-Werbung zu kennzeichnen!

Mit Influencer-Werbung lässt sich auf sozialen Plattformen wie Instagram viel Geld verdienen. Zentrale Streitfrage ist nach wie vor, ob und wann “Werbung” auf Instagram als solche gekennzeichnet werden muss. Das Landgericht Köln gibt nun eine Antwort auf die Frage, ob für “Werbung” immer eine Gegenleistung nötig ist.

„World’s lightest“ ist irreführende Werbung!

Handelt es sich bei dem Slogan „World’s Lightest“ um irreführende Werbung, wenn die damit beworbenen Koffer im Vergleich zu Konkurrenzprodukten mit ähnlicher Größe doch nicht die leichtesten der Welt sind? Ja, urteilte das OLG Frankfurt a. M.

“Hergestellt mit 50% Plastikmüll aus dem Meer” – Irreführende Werbung

Wird für die Herstellung von neuen Produkten Plastikmüll an Stränden gesammelt und verwendet, ist dies sehr zu begrüßen. Nebenbei hat dies noch einen netten Werbeeeffekt, wenn die neuen Podukte mit dieser Tatsache beworben werden. Die konkreten Angaben sollten aber unbedingt der Wahrheit entsprechen.

Werbung mit “Käse-Alternative” zulässig!

Bereits in der Vergangenheit legte die Rechtsprechung fest, dass nur Produkte tierischen Urprungs als “Käse” bezeichnet werden dürfen. Das LG Stade hatte nun zu entscheiden, ob es sich bei dem Slogan “Käse-Alternative” auch um einen Wettbewerbsverstoß handelt.

Zur Werbung mit “olympiaverdächtig” und “olympiareif”

Olympia ist nicht nur eines der größten Sport-Events, sondern auch ein durch das Olympia-Schutzgesetz gesetzlich geschützter Begriff. Ob und ggfs. wie man trotzdem mit den Begriffen „olympiaverdächtig“ oder „olympiareif“ werben darf, hat nun der Bundesgerichtshof geklärt.

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