Feuchtigkeit spendender Rasierer irreführend?

Das Oberlandesgericht Köln hatte zu entscheiden, ob ein Hersteller von Nassrasierern damit werben darf, dass seine Produkte bereits bei der Rasur Feuchtigkeit spenden. Dies hielt ein Wettbewerber für eine unwahre und damit irreführende Werbung.

Beseitigt eine Unterlassungserklärung gegenüber Dritten die Wiederholungsgefahr?

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Frage zu entscheiden, ob die einem Wettbewerber gegenüber abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber einem diesen abmahnenden anderen Wettbewerber die Wiederholungsgefahr mit dem Ergebnis beseitigt, dass dieser keine weitere Unterlassungserklärung abgeben muss und keine Abmahnkosten zu tragen hat.