Die sind doch nicht blöd – Werbung gegenüber Kindern

Eine an Kinder gerichtete Werbung nutzt nicht zwangsläufig deren geschäftliche Unerfahrenheit aus und fordert diese in unzulässiger Weise zum Kauf auf. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt eine entsprechende Unterlassungsklage des Bundesverbands der Verbraucherschutzzentralen mit Urteil vom 03.04.2014 zurückgewiesen (I ZR 96/13 – Zeugnisaktion).