Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Autoreply-E-Mail?

Viele Unternehmen nutzen die Autoreply-Funktion, also automatisierte Eingangsbestätigungen per E-Mail. Ob in den Autoreply-Nachrichten Werbezusätze mit eingebunden werden dürfen, wenn der Adressat der Nachricht dem Empfang von Werbung widersprochen hat, hatte der Bundesgerichtshof nun zu entscheiden.
Facebook darf keine “Freunde finden”

“Sind deine Freunde schon bei Facebook?” Mit dieser Frage warb Facebook bei registrierten Nutzern und wünschte Zugriff auf deren Email-Adressbuch. Der BGH musste nun entscheiden, ob die sodann versendeten Einladungs-Emails an nicht registrierte Personen wettbewerbswidrig sind.
Werbung in Autoreply E-Mail Verletzung des Persönlichkeitsrechts?

Viele Firmen nutzen automatisierte Eingangsbestätigungen (Autoreply) bei Kundenanfragen per E-Mail, um für ihre Waren und Dienstleistungen zu werben. Das Amtsgericht Stuttgart hatte zu entscheiden, ob es sich bei diesen Antwortemails um unverlangte Werbung handelt.
Rechtliche Anforderungen an die Produkt-Empfehlen-Funktion

Mail als Direktwerbung anzusehen ist, beurteilt sich alleine danach, ob ein bestimmter Adressat über seinen elektronischen Briefkasten (Mailbox) angesprochen wird oder nicht. Mail ist eine Direktwerbung und stellt als solche eine unzumutbare Belästigung des Empfängers dar.