Bescheißen gleich Verarschen?

Im vorliegenden Fall haben sich die Telekommunikationsunternehmen Telekom und Arcor über die wettbewerbsrechtliche Rechtmäßigkeit einer Werbeaussage gestritten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main musste dabei entscheiden, ob das „Bescheißen“ von Kunden mit dem „Verarschen“ von Kunden gleichzusetzen sei.