AdBlock Plus zulässig

Programme, die lästige Werbung auf Internetseiten unterdrücken, sind praktisch. Über deren Zulässigkeit gingen die Meinungen bislang auseinander. Der BGH hat nun klargestellt, dass das Anbieten des Werbeblockerprogramms AdBlock Plus nicht unlauter und damit zulässig ist.
Software AdBlock wettbewerbswidrig

Die Verhinderung des Aufrufs von Werbeinhalten auf einer Webseite durch die die Werbeblocker-Software AdBlock ist wettbewerbswidrig. So entscheid das Landgericht Frankfurt a.M. in einem einsweiligen Verfügungsverfahren der Betreiberin der Online-Zeitung „Die Welt“.
ProSiebenSat1 kann Werbeblocker nicht verhindern!

Ist der Einsatz und Vertrieb einer Werbeblocker-Software wettbewerbswidrig und verstößt als urheberrechtliche Verwertungshandlung gegen das Hausrecht eines TV-Senders? Dieser Rechtsauffassung war das Medienunternehmen ProSiebenSat1 Media AG und strengte eine Unterlassungsklage gegen das Software Unternehmen Eyeo GmbH an.
TV-Werbeblocker Fernsehfee zulässig

Fernsehwerbung wird von vielen Zuschauern als störend empfunden. Die Beklagte produzierte und vertrieb daher ein für den Fernseher oder Videorekorder bestimmtes Vorschaltgerät mit dem Namen „Fernsehfee“, welches automatisch in den Werbepausen auf einen werbefreien Sender wechselte. Die Klägerin, ein deutscher Privatsender, sah darin ein wettbewerbswidriges Verhalten der Beklagten und reichte Klage ein, über die im […]