Umfang der Werbe-Einwilligung bei Gewinnspiel

Das LG Frankfurt (Oder) beschäftigte sich mit der Frage, wie eine ausdrückliche Werbe-Einwilligung einzuholen ist. Dabei ging es auch darum, welche Anforderungen an die Erkennbarkeit der Umstände einer solchen Einwilligung zu stellen sind.