Verstoß gegen Unterlassungserklärung durch Google Cache?

Nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung besteht für den Schuldner die Gefahr auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Anspruch genommen zu werden, wenn er gegen die Unterlassungserklärung verstößt. Ist ein Verstoß auch dann anzunehmen, wenn die bereits entfernten Inhalte noch über Google Cache auffindbar sind?