Kein Nachahmungsschutz für Bongs

Soweit gegenständliche Produkte nicht in den Genuss eines Sonderrechtsschutzes kommen, z.B. weil ein Design oder Geschmacksmuster eingetragen ist, besteht der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit. Diese wird unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten wiederum eingeschränkt, wenn die Produktnachahmung eine Täuschung über die Herkunft des Produkts oder eine Rufausbeutung bewirkt. Ob dies bei bestimmten Wasserpfeifen aus Glas, sogenannte “Bongs”, der Fall […]