Opodo Warnhinweise und Servicepauschalen wettbewerbswidrig?

Immer wieder werden Verbraucher, welche Dienstleistungen wie Reisen über das Internet bestellen, im Rahmen eines Bestellvorganges von Internetanbietern mit Warnhinweisen dazu gedrängt, Zusatzleistungen zu bestellen. Zudem werden Kunden am Ende des Bestellvorgangs mit zusätzlichen Servicepauschalen belastet. Das Landgericht Berlin hatte nun eine Klage einer Verbraucherzentrale zu entscheiden, wo es um die Wettbewerbswidrigkeit solcher Geschäftspraktiken ging.