Achtung Vertragsstrafe

Ein Schwimmbad-Betreiber muss 4.500 Euro Vertragsstrafe zahlen, weil er trotz Unterlassungserklärung erneut eine rechtswidrige AGB-Klausel verwendet hat. Das OLG Hamm (Urteil vom 15.04.2025 – Az. 4 U 77/24) entscheidet zur „Kerntheorie“.

Google Cache als Vertragsstrafenfalle

Wie weit gehen die Pflichten des Schuldners nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung? Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob der Schuldner auch die Löschung der rechtsverletzenden Inhalte aus dem Google Cache sicherstellen muss.

Schutz von Dokumentarfilmen auch ohne „Schöpfungshöhe“

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Sequenzen eines Dokumentarfilms selbst dann nach dem Urhebergesetz geschützt, wenn sie nicht als „persönliche geistige Schöpfung“ gelten, weil ihre Gestaltung nicht das erforderliche Mindestmaß an Gestaltungshöhe aufweist.

Markenverletzung durch Hard Rock?

Der Bundesgerichtshof hatte einen Rechtsstreit zwischen der international tätigen Hard Rock-Gruppe und einem Restaurantbetreiber in Heidelberg zu entscheiden. Die weltweiten Betreiber der Hard Rock Cafes mahnten den Heidelberger Restaurantbesitzer wegen der Verletzung gleich mehrerer Marken ab und verlangte Unterlassung der Nutzung des Markennamens für den Betrieb eines Restaurants und für die Verwendung für Merchandising Artikel.

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