Verlegeranteil der VG Wort unzulässig

Die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort enthält in ihren Verteilungsplänen Regelungen, nach denen auch Verlage an der Ausschüttung der Vergütungsanteile zu beteiligen sind. Die Tantiemen werden danach von der VG Wort anteilig aufgrund allgemeiner Sätze sowohl an die Urheber als auch an die Verleger ausbezahlt.Streitig war nun, ob die Verleger überhaupt auszahlungsberechtigt sein können, wenn sie der […]
GEMA Pro-Verfahren

Die GEMA nimmt im Bereich der musikalischen Aufführungsrechte und mechanischen Vervielfältigungsrechte die urheberrechtlichen Befugnisse ihrer Mitglieder wahr. Die durch die Auswertung der Urheberrechte erzielten Einnahmen werden an die Mitglieder ausgeschüttet. Ob die Ausschüttungsgrundlage einseitig durch die GEMA geändert werden kann, hatte der BGH in dieser Grundsatzentscheidung von 2005 zu entscheiden.