Streit um Otto – Otto’s Burger

Die Hamburger Restaurantkette “Otto’s Burger” darf sich auch weiterhin so nennen. Das Landgericht Hamburg wies die Klage des bekannten Versandhandelsunternehmens Otto ab. Dieses sah die Rechte an ihrem Unternehmenskennzeichen “Otto” verletzt.

Versandhandel im Internet mit apothekenpflichtigen Tierarzneimitteln?

Im Arzneimittelgesetz ist der Versandhandel – auch im Internet – mit apothekenpflichtigen Tierarzneimitteln verboten. Der BGH musste sich der Frage stellen, ob es sachlich gerechtfertigt ist, den Versandhandel von Tierarzneimitteln strenger zu reglementieren als den Versandhandel mit Humanmedizin, welches in gewissem im Arzneimittelgesetz geregelten Grenzen erlaubt ist.