Keine Gebühr für Wohnungsbesichtigung

Im Jahr 2015 wurde das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG) neu geregelt. Eingeführt wurde u.a. das sogenannte Bestellerprinzip, wonach derjenige den Makler zu zahlen hat, der ihn beauftragt – in der Regel also der Vermieter. Doch kann ein Makler von Mietinteressenten für eine Wohnungsbesichtigung  eine Gebühr verlangen? Das Landgericht Stuttgart meint nein.