Werbeslogan “400 Jahre Brautradition” irreführend?

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte im Rahmen der Zulassungsprüfung einer Revision zu prüfen, ob eine Brauerei mit dem Slogan „über 400 Jahre Brautradition“ auf Bierflaschen und Bierkästen werben darf, wenn diese Werbeaussage der Wahrheit entspricht, aber von einem Teil des Verkehrs falsch verstanden werden kann.