Fallstricke beim Rückruf von Verfilmungsrechten

Im Fall der Übertragung von ausschließlichen Verfilmungsrechten hat der Drehbuchautor oder Urheber der Literateraturvorlage in der Regel ein Interesse daran, dass der nutzungsberechtigte Filmproduzent auch tatsächlich Gebrauch von diesem Recht macht. Geschieht dies nicht, kann der Urheber von seinem Rückrufsrecht wegen Nichtausübung Gebrauch machen. Die effektive Geltendmachung dieses Rechts kann jedoch größere Schwierigkeiten bereiten.