Kein Netz ist keine Irreführung

Werbeaussagen müssen wahr sein, andernfalls liegt eine Irreführung vor. Anders ist dies bei werbetypischen Übertreibungen, die als solche erkennbar sind und daher nicht ernst genommen werden. Über den Tatsachengehalt der Aussage “Kein Netz ist keine Ausrede mehr” hatte das OLG Frankfurt/Main zu entscheiden, wobei ein humorvoller Kontext und der Erfahrungsschatz der Verbraucher maßgeblichen Einfluss auf das Ergebnis […]